SSVH-Spielreglement

Offizielles SSVH-Spielreglement für Schweizer Meisterschaften der Hörbehinderten

I) Allgemeine Regeln

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Dieses Spielreglement gilt für die Schweizer Einzel- und Mannschafts-Meisterschaften der Hörbehinderten.

Der Einfachhalt halber wird im Reglement die männliche Form verwendet; die Regeln gelten auch für weibliche und jugendliche Teilnehmer. 

I.a) Anwendung übergeordneter Regeln

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a. Die Spielregeln des Schweizerischen Schachbunds (SSB) und des Weltausschusses für Gehörlosenschach (ICSC) haben Vorrang, soweit nicht Abweichungen im nachfolgenden Spielreglement bestehen. 

b. Widersprechen die Regeln des ICSC und des SSB sich, dann gelten die Regeln des SSB.

I.b) Turniere

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Der Schweizerische Schachverband für Hörbehinderte (SSVH) veranstaltet nach Möglichkeit folgende Meisterschaften:

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a.  Schweizerische Einzel-Meisterschaft der Hörbehinderten (SEMH)

b.  Schweizerische Mannschafts-Meisterschaft der Hörbehinderten (SMMH)

I.c) Begriffe

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Unter „Hörbehinderte“ werden alle Teilnehmer verstanden, die einen Hörverlust von mindestens 30 dB (Durchschnitt aus 500, 1000 und 2000 Hz) haben. 

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a.  Der „Turnierorganisator“ ist verantwortlich für die Organisation des Turniers (Lokalität, Material, Anmeldungen etc.).

b.  Der „Turnierleiter“ ist für die korrekte Durchführung der Turniere und für die Entscheidung von Streitfällen verantwortlich.

I.d) Allgemeine Turnierregeln für SEMH und SMMH

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Für alle Turniere gelten für die Teilnehmer folgende Regeln. Ein Verstoss dieser führt zur Disqualifikation (forfait):

a.  Es herrscht im Turniersaal ein Rauchverbot (auch für Zuschauer). 

b.  Hörhilfen (bei CI das Anbringen des Sprachprozessors) sind während des Turniers nicht gestattet und sind zu entfernen (Ausnahmen siehe Art. 21 b). Mit Genehmigung des Turnierleiters dürfen bei Streitfällen Hörhilfen zur Kommunikation getragen werden.

c.   Weitere elektronischen Geräten wie Mobiltelefone etc.: die Regeln des Schachbundes (SEM und SGM) gelten.

d.  Die maximale Wartezeit bei verspätetem Eintreffen zur 1. Runde beträgt 30 Minuten, bei weiteren Runden verliert der Spieler bei verspätetem Eintreffen am Brett sofort forfait.

e.  Die Spielanalyse im Turnierbereich ist verboten.

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Es finden keine Hängepartien statt.

I.e) Turnierleiter

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Der Vorstand bestimmt den Turnierleiter.

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Der Turnierleiter ist ausnahmslos an dieses Spielreglement gebunden und sollte sich zurückhaltend verhalten.

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Streitfälle:

a.  Der Turnierleiter entscheidet über Streitfälle (unter Rücksicht auf Art. 10).

b.  Gegen Entscheidungen des Turnierleiters kann bis spätestens 30 Minuten nach Beendigung der Partie Rekurs eingereicht werden. 

c.   Die Rekurskommission besteht aus drei vor dem Turnier ausgewählten Personen, der Turnierleiter ist ausgeschlossen; 

d.  Ist eine Person der Kommission vom Streitfall betroffen, so ist er von der Kommission ausgeschlossen.

e.  Die Rekurskommission behandelt den Streitfall unter Anhörung der Streitparteien und des Turnierleiters.

f.   der Entscheid ist spätestens vor Beginn der nächsten Runde bekanntzugeben (letzte Runde: 30 Minuten nach Einreichung des Rekurses). 

g.  Der Entscheid der Kommission ist endgültig.

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Der Turnierleiter meldet das Turnier dem SSB für die Aufnahme in die nächste Führungsliste.

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Der Turnierleiter überprüft die Titelberechtigung (Art 21) mit Hilfe von Audiogrammen und dem Vorweisen des Schweizer / Liechtensteiner Bürgerrechts. 

II) Besondere Regeln zur SEMH

II.a) Turnierorganisation und -regeln

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Der Vorstand bestimmt den Turnierorganisator.

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a.  Die SEMH beginnt am 1. Freitag im November und dauert bis Sonntag. Abweichungen davon sind mindestens 12 Monate im Voraus bekanntzugeben.

b.  Der Turnierort ist mindestens 12 Monate im Voraus festzulegen.

c.   Die Ausschreibung ist 4 Wochen vor der Anmeldefrist allen SSVH-Mitgliedern zu schicken und im Internet zu veröffentlichen.

d.  Der Turnierorganisator bereitet das Turnier vor.

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a.  Das Turnier wird 5-rundig nach Schweizersystem (bei 6 Teilnehmern im Rundensystem) gespielt. Bei 5 Teilnehmern wird 4-rundig im Rundensystem gespielt. 

b.  Pro Tag dürfen maximal 2 Runden gespielt werden. 

c.   Es müssen mindestens 5 rangberechtigte Personen nach Art. 21 teilnehmen, sonst kann die SEM nicht durchgeführt werden.

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Es wird in einer Kategorie durchgeführt (Ausnahme siehe Art. 27). 

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a.  Bedenkzeit:

i)     mit elektronischen Uhren: 90 Minuten plus 30 Sekunden Bonus pro Zug über die ganze Partie

ii)    mit mechanischen Uhren: 90 Minuten für 36 Züge, 30 Minuten für den Rest

b.  Vor dem Turnierstart können andere Bedenkzeiten mit Einwilligung einer Mehrheit der Teilnehmer festgelegt werden. Sie sind schriftlich festzuhalten. Die Kriterien an die Bedenkzeit für die Aufnahme in die Führungsliste der SSB sind dabei zu erfüllen.

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a.  Turniere nach Schweizer System werden in nachstehender Reihenfolge rangiert (Ausnahme siehe Abs. b):

i)     Punkte

ii)    Buchholz-Punkte (Ausnahme siehe Abs. b.)

iii)   Summe der Buchholz-Punkte (Buchholz II)

iv)   Direktbegegnung

v)    Höhere Anzahl Siege

b.  Stichkampf, falls Spieler, die um den 2. oder 3. Rang in der jeweiligen Kategorie spielen, betroffen sind; sonst: gleicher Rang.

c.   Bei Punktgleichheit mehrerer titelberechtigter Spieler wird ein Stichkampf unter den zwei Bestrangierten ausgetragen. 

d.  Der Stichkampf besteht aus zwei Partien mit einer Bedenkzeit von 10 Minuten. Bei der 1. Runde wird die Farbe ausgelost, Farbentausch für die 2. Runde.

e.  Endet der Stichkampf unentschieden, so zählt die Turnierklassierung (nach Abs. a Punkt ii ff.)

II.b) Start- und Rangberechtigung

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a.  Startberechtigt ist jeder.

b.  Sind weniger als 50% aller Teilnehmer rangberechtigt (nach Art. 21 a) so kann der Turnierorganisator nicht rangberechtigte ausschliessen, bis das Quorum erreicht ist.

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a.  Rangberechtigt sind alle Hörbehinderte (nach Art. 8) Schweizer oder Liechtensteiner Bürger unabhängig einer Mitgliedschaft im SSVH. Bei Junioren spielt die Nationalität keine Rolle.

b.  Andere Teilnehmer spielen ausser Konkurrenz, für sie gilt Art 7b nicht.

II.c) Titelvergabe

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Den Titel „Schweizer Meister der Hörbehinderten“ erhält der Bestklassierte in Erfüllung Art. 21a.

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Der zweit- und drittbeste Spieler in Erfüllung Art. 21a erhält ein Diplom. 

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Der Schweizer Meister hat keinen Anspruch auf eine allfällige Teilnahme an einer kommenden Einzel-Schachweltmeisterschaft.

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Der Sieger erhält einen Wanderpreis. Wer diesen 3 Mal in Folge oder ihn insgesamt 5 Mal gewinnt, kann ihn als Eigentum behalten.

II.d) Damen und Junioren

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a.  Bei drei und mehr teilnehmenden Damen, alle in Erfüllung der Kriterien in Art. 21a erhält die bestplatzierte den Titel „Schweizer Damenmeisterin“. 

b.  Bei drei und mehr teilnehmenden Junioren (bis und mit 18 Jahren), alle in Erfüllung der Kriterien in Art. 21a erhält der/die bestplatzierte den Titel „Schweizer Jugendmeister“, bei drei und mehr weiblichen Junioren wird zusätzlich „Schweizer Jugendmeisterin“ vergeben.

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Dem Turnierorganisator steht es frei, bei 5 oder mehr teilnehmenden Jugendlichen / Damen den Wettbewerb unter den gleichen Regeln (Art 14-16, 18-19) in einer eigenen Kategorie durchzuführen.

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In der Damen- und Juniorenkategorie wird der Wanderpreis nur vergeben, wenn die Teilnehmerzahl Art. 26 erfüllt.

III) Besondere Regeln zur SMMH

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Die Ausschreibung ist 3 Monate vor Ablauf der Anmeldefrist bekanntzugeben.

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Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder des SSVH. 

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Die Gruppenbildung ist frei.

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a.  Der Turnierorganisator definiert die Anzahl der Spieler pro Gruppe (2-6 Personen pro Gruppe). 

b.  Es werden maximal 4 Runden gespielt.

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a.  Variante 1: Turnier an einem Wochenende:
Die Runden sind auf bis zu drei aufeinanderfolgenden Tagen zu verteilen

b.  Variante 2: Turnier an Samstagen, verteilt über das Kalenderjahr:

i)     An einem Tag dürfen maximal 2 Runden gespielt werden. 

ii)    Das Turnier findet an einer zentralen Lage mit guter Anbindung statt (West-Ost-Achse Bern-Zürich-St. Gallen).

c.   Der Turnierorganisator bestimmt die Variante.

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a.  i)     Bei 1 bis 2 Runden am Tag: Die Bedenkzeit ist 2 Stunden für 40 Züge, 1 Stunde für den Rest. 

ii)    Bei 3 Runden am Tag: Die Bedenkzeit ist 90 Minuten über die ganze Partie.

b.  Art 18b kann angewendet werden.

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Bei Punktgleichheit usw. sind die Regeln der SGM des SSB anzuwenden.

Das SSVH-Spielreglement wurde an der SSVH-Hauptversammlung vom 19. Februar 2011 angenommen.

Die Regelkommission: Gregor Maier, Andrija Misic, Bruno Nüesch